Eine Blitzschutzanlage ist nach den gültigen Normen je nach Gebäude alle 3,5,und 10 Jahre zu überprüfen. Eine Überprüfung muß unmitelbar nach einem Umbau oder einer Änderung des Gebäudes durch ein qualifiziertes Unternehmen wie unseres erfolgen.
Die von uns durchgeführte Überprüfung beinhaltet:
Messung des Ausbreitungswiderstandes lt. ÖVE/ÖNorm E 8049-1
Ermittlung des spezifischen Bodenwiderstandes nach ÖVE 8049-1 und EN 62305
Überprüfung der Bestandspläne und des Bauzustandes
Erstellen eines Prüfprotokolles gemäß den Bestimmungen der ÖVE 8049-1 und EN 62305
Anfertigung von hochwertigen Prüfplänen
Sämtliche Prüfunterlagen werden von uns in einer Datenbank verwaltet
Unser Unternehmen erledigt für unsere Auftragsgeber alle im Zusammenhang stehende Organisationen für den Einrichtungs-Ablauf der Blitzschutz und Erdungsanlage. Wir kümmern uns um die Kontakaufnahme mit den ausführenden Baufirmen, mit der Bauleitung und dem Architekten für die Montage der Blitzschutzleitungen. Die Vorausplanung mittels CAD Unterlagen ist bei uns so selbstverständlich wie die fotobegleitende Bauüberwachung bei Verlegung von Erdungssystemen und Unterputzleitungen.
Bestens geschulte Fachkräfte sind der Standard in unserm Unternehmen, um so auch in schwierigen Fällen für unsere Kunden eine optimale und kostengünstige Lösung zu erreichen.
Alle von uns eingerichteten Erdungs- und Blitzschutzanlagen unterliegen selbstverständlich den gültigen Normen wie ÖVE E49, ÖVE 8049-1 und EN 72305.
Nur ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde der wiederum viele weiter Kunden an uns weiterleiten kann. Fachgerechte und genaue Montagen, Planungen und Organisationen sind unser oberstes Gebot für jede einzelne Baustelle. Jedes Gebäude sollte mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet sein, um so weitere Kosten durch Blitzschäden zu verhindern.